1. Das Casino ist eine Begegnungsstätte aller Mannschaften, Unteroffizieren und Offizieren, Beamten und Angestellten der Bundeswehr.
  2. Ruhe, Sauberkeit, Ordnung und ein vorbildliches Auftreten sind Voraussetzung dafür, dass unser Casino stets ein angenehmer Ort der Begegnung bleibt.
  3. Jeder Gast ist verpflichtet, das Casino und seine Ausstattung pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung zu bewahren. Für persönlich schuldhaft verursachten Schaden haftet jeder selbst.
  4. Für Garderobe jeder Art übernimmt das Casino keine Haftung.
  5. Das Casino darf nur in einem sauberen, ordentlichen Anzug, im Feldanzug, im Dienstanzug oder in Zivilbekleidung aufgesucht werden. Sportbekleidung in jeder Form ist nicht gestattet. * Kopfbedeckungen sind abzunehmen. Auf das Tragen von ärmellosen T-Shirts bitten wir zu verzichten. Ausnahmen werden durch die Geschäftsführung genehmigt. Angehörigen der Sportfördergruppe Berlin ist das Tragen des Repräsentationssportanzuges gestattet.
  6. Für den Bereich des oberen Festsaals ist das Tragen von Arbeits- und Monteuranzügen sowie von sauberer Sportbekleidung gestattet.
  7. Das Casino in der Julius-Leber-Kaserne steht den Mitgliedern des Casino J-L-K e.V., ihren Familienangehörigen und Gästen sowie allen Zutrittsberichtigten der Bundeswehr (Offizieren, Offiziersanwärter ab Dienstgrad Fahnenjunker, Beamtinnen/ Beamten des mittleren, gehoben und höheren Dienstes sowie Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer vergleichbarer Entgeltgruppen zur Verfügung. Für Mannschaftsdienstgrade sowie Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer vergleichbarer Entgeltgruppen steht der temporäre Heimbetrieb im oberen Festsaal zur Verfügung. Außerhalb der Öffnungszeiten des Heimbetriebes steht das Casino allen Dienstgradgruppen/ zivilen Beschäftigten zur Verfügung. Ausnahmen regelt die Geschäftsführung im Einzelfall.
  8. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist verboten.
  9. Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet. *Gäste, die auf Assistenz- oder Therapiehunde angewiesen sind, dürfen diese mitbringen.
  10. Der Verzehr ist grundsätzlich sofort (bar oder Karte) zu bezahlen.
  11. Die Öffnungszeiten des Casinos sind am Aushang ersichtlich und sind bindend. Veranstaltungen über den Öffnungszeitraum hinaus sind rechtzeitig beim Geschäftsführer, oder Schichtführer anzumelden. Deren Entscheidungen sowie die daraus resultierenden Sonderbestimmungen sind zu akzeptieren.
  12. Das Betreten der Küchen- und Verwaltungsräume, sowie der Aufenthalt hinter der Theke ist nur dem Casinopersonal und dem Vorstand gestattet.
  13. Der Vorstand und in dessen Auftrag der Geschäftsführer, sind Träger des Hausrechts.
  14. Die Aufsicht über das Casino und dessen Betrieb führt der Kasernenkommandant. Alle Mitglieder des Casinos sind aufgefordert, sich für die Einhaltung der Casinoordnung mitverantwortlich zu fühlen.

 Berlin, 06. Januar 2020

Der Vorstand
Casino Julius-Leber-Kaserne e.V.

Der Kasernenkommandant
der Julius-Leber-Kaserne