Casino der Julius-Leber-Kaserne e.V.

§ 1
Zur Beitragszahlung sind nach § 6 Abs.1 der Satzung der Casino e.V. alle Mitglieder des Vereins verpflichtet.

§ 2

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche und außerordentliche Mitglieder nach § 3 der Satzung wird wie folgt erhoben:

Aktive bis A915€ Jahresbeitrag
Aktive bis A1320€ Jahresbeitrag
Aktive ab A1425€ Jahresbeitrag
Außerordentliche Mitglieder35€ Jahresbeitrag

Ehrenmitglieder nach § 4 Abs. 4 der Satzung sind von der Verpflichtung der Beitragszahlung befreit.

§ 3
Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag in einer Summe nach Rechnungsstellung jeweils zum 01. Januar eines Kalenderjahres erhoben. Bei Neueintritt von ordentlichen Mitgliedern ist der Mitgliedsbeitrag anteilig fällig. Bei allen anderen Mitgliedern muss der volle Jahresbeitrag gezahlt werden. 

Der Beitrag wird jährlich im Lastschriftverfahren eingezogen.

Alle anderen Zahlungsarten werden mit einer Gebühr von 5,00 EUR berechnet.

Für Beiträge, die zur Zahlung bei Mitgliedern angemahnt werden müssen, wird eine Mahngebühr von 2,50 EUR erhoben.

§ 4

Die Beiträge werden für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet.

§ 5
Diese Beitragsordnung ist in der 1. Jahreshauptversammlung Casino e.V. am  23. Juni 2016 beschlossen worden und tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016

in Kraft.

Hier können Sie sich den Mitgliedsantrag herunterladen: